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Information zur Teilöffnung

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An alle Gäste und Angehörige

 

Information zur Öffnung der Tagespflege im Rahmen der Covid19-Pandemie

                                                                                                                                              Ahausen, 26.Mai 2020

Liebe Gäste, liebe Angehörige, n

im Rahmen der ab 25. Mai 2020 gültigen „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ dürfen wir Tagesgäste nicht mehr nur im Rahmen der Notbetreuung betreuen, sondern unsere Einrichtung zu 50% wieder öffnen. In der Verordnung ist die Rede von „vorrangig zu betreuenden Pflegebedürftigen“:

Vorrangig sollen ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, deren Familienangehörige, die im Übrigen die Pflege wahrnehmen, in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sind. (…) ferner ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgenommen werden, 1. für die eine fehlende Betreuung in der Tagespflege aufgrund eines besonders hohen Pflege- oder Betreuungsaufwandes eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hätte oder 2. die einer ärztlich verordneten Behandlungspflege bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann.

Somit können wir unseren Gästen also zumindest eine teilweise Betreuung im kleineren Rahmen in unseren Räumen anbieten. Da weiterhin die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen gelten, müssen wir auf folgende Regelungen bestehen:

  • Jeder Besucher muss einen Mundschutz tragen!
  • Das Betreten der Räume ist nur nach Aufforderung gestattet – es muss an der Tür geklingelt werden!
  • Im Vorraum dürfen nicht mehr als drei Besucher gleichzeitig sein; Angehörige sollten einen Termin vereinbaren, wenn Gesprächsbedarf besteht
  • Bei Ankunft des Gastes erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur, eine Händedesinfektion, die Frage nach dem Wohlbefinden, nach etwaigen Symptomen und nach Kontakt zu Covid19-Infizierten in den letzten 14 Tage. Bei erhöhter Körpertemperatur, Symptomen, Unwohlsein oder Kontakt mit Infizierten ist ein Besuch der Tagespflege NICHT möglich. Bitte lassen Sie uns möglichst im Vorwege wissen, wenn einer dieser Hinderungsgründe zutreffen könnte – auch nur eine „leichte Erkältung“ ist ein Infekt der oberen Atemwege – dann kann die Tagespflege nicht besucht werden!                                                                         -à Seite 2

Information zur Öffnung der Tagespflege

im Rahmen der Covid19-Pandemie

  • Seite 2_
  • Die Mahlzeiten müssen -da ohne Mundschutz- mit einem Abstand von 2 Metern zwischen den Gästen eingenommen werden, so dass zum Teil an Einzeltischen gesessen werden muss.
  • Auch in der Mittagspause darf der Mundschutz abgenommen werden; dafür haben wir die Ruhesessel entsprechend auseinandergestellt bzw. auf mehrere Räume verteilt.
  • Der Transport durch unseren Fahrdienst erfolgt einzeln oder mit entsprechender Abstandregelung und Mundschutz (=je nach Verteilung sind z.B. 2 Gäste plus Fahrer möglich). Somit verändern sich unsere Betreuungszeiten bzw. verringert sich die Zeit, die der Gast bei uns verbringt. Nach dem Kaffeetrinken werden die ersten Gäste bereits nach Hause gebracht (ca. 15 Uhr), Abholung durch Angehörige sollte gegen 15:30 Uhr erfolgen. Auch unsere Abholzeiten morgens werden sich verändern.
  • Wir wollen möglichst viel Zeit an der frischen Luft verbringen -wann immer das Wetter es zulässt. Entsprechend sollte die Kleidung gewählt werden, ggf. auch an Sonnenschutz denken. Es stehen auch Schränke zur Verfügung, in denen diese Dinge untergebracht werden können.
  • Bei Zunahme der Covid19-Fälle in Niedersachsen kann es erneut zu einer Schließung der Tagespflege kommen.

Wir benötigen von jedem Tagespflegegast oder des Bevollmächtigten die schriftliche Bestätigung (siehe Anlage 1) der Anerkennung dieser aktuell gültigen Regelungen und der erhöhten Infektionsgefahr.

Anlagen:

Anlage 1 (2 Seiten) Hygieneunterweisung und Belehrung über eine erhöhte Infektionsgefahr

Anlage 2 Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion

Anlage 3 Information zu Mundschutz und zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel  

Anlage 1:

 

 

Hygieneunterweisung und Belehrung über eine erhöhte Infektionsgefahr

Angaben des Tagespflegegastes:

Name:                                                                 _ Vorname:                                                                                               

Straße:                                                                _ PLZ/Ort:                                                                                                  

E-Mail:                                                                 Telefonnummer: _______________________________

 

Für eine Nutzung unserer Tagespflege gelten folgende Regeln:

  1. Vor Betreten der Tagespflegeeinrichtung klingeln Sie bitte und warten auf den Empfang durch das Personal. Wir werden dann die Temperatur mittel Ohr- oder Stirnthermometer kontrollieren und mit Ihnen eine Händedesinfektion durchführen.
  2. Tragen Sie bitte während des gesamten Aufenthaltes in unserer Tagespflege eine Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch Ihre persönliche Maske mit.
  3. Die Husten- und Nies-Etikette wird, wie nachfolgend kurz dargestellt, beachtet.

Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.

Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei von anderen Personen abwenden.

Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!

  1. Bitte halten Sie immer den Mindest-Abstand von 1,5 m zu allen Personen ein.
  2. Bitte beachten Sie alle Markierungen (z.B. am Boden) bzw. die Anweisungen der Mitarbeiter zu den Sicherheitsabständen.
  3. Bitte sehen Sie von einer Nutzung der Tagespflege ab, wenn Sie Fieber haben oder Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen.
  4. Sollten Sie eine SARS CoV 2 Infektion haben oder sollten Sie Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen Sie die Tagespflege nicht besuchen.

Um Sie und uns vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, werden neben den obigen Empfehlungen in unserer Tagespflege noch weitere Hygienemaßnahmen umgesetzt. Dies geschieht grundsätzlich unter Beachtung der Gesetze und Verordnungen sowie in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.                                                                                                                         à Seite 2

 

 

        Seite 2 von Anlage 1

 

 

 

 

 

Persönliche Erklärung des Tagespflegegastes

Hiermit bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich über die Verhaltensregeln informiert und beraten wurde und ich mich an die Regeln halten werde.

Ich wurde darüber belehrt, dass die Einrichtung keine Garantie dafür abgeben kann, dass sich in der Tagespflege nur Personen aufhalten, die nicht von einer COVID-19-Infektion betroffen sind und mit dem Besuch der Tagespflege eine grundsätzliche Infektionsgefahr verbunden ist.

Mir ist auch bewusst, dass die Inanspruchnahme des Angebotes der Tagespflege mit einer Erhöhung der COVID-19-Infektionsgefahr für die anderen Gäste und die Mitarbeiter in der Einrichtung verbunden ist.

Unterschrift:                                                                                                   

Info über Mundschutz und

zum Verbrauch bestimmte

Pflegehilfsmittel nach §§78/40 SGB XI

Thema Mundschutz:

Wenn kein klassischer Einmal-Mund-Nasen-Schutz (MNS) zur Verfügung steht, ist ein textiler Behelfs-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) zu tragen.

Umgang/ Aufbereitung textiler BMNS:

Der waschbare BMNS ist vor Nutzung grundsätzlich trocken zu lagern. Die Berührung der Außenfläche des BMNS ist dabei zu vermeiden. Nach dem Ausziehen sollte mindestens eine Händewaschung (je nach Vorhandensein: Händedesinfektion) durchgeführt werden.

Gebrauchte BMNS sollten nach jeder Benutzung bzw. mindestens einmal täglich gereinigt werden.

Sie können entweder bei mehr als 60°C in der Waschmaschine gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (5 Minuten) ausgekocht werden. Nach dem Auskochen sind BMNS sowie Topf frei von infektiösem Material. Anschließend ist der BMNS zu trocknen.

Im Rahmen der Pandemie ist der Freibetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige von monatlich 40€ auf 60€ angehoben worden. Im Rahmen dessen sind auch die Kosten für medizinischen Mundschutz erstattungsfähig. Desweiteren fallen unter diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel: waschbare Krankenunterlagen, Einmalkrankenunterlagen, Handschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen. Fallweise haben Apotheken und medizinische Warenhäuser Verträge mit den Pflegekassen; ansonsten gibt es im Internet zahlreiche Anbieter, wie z.B. die Firmen: Pflegebox, Sanubi, Curabox, Curablu, etc. die eine Abolieferung anbieten und die Beantragung und Abrechnung mit der jeweiligen Pflegekasse übernehmen. Im Moment gibt es noch gewisse Lieferengpässe in Sachen Mundschutz und Desinfektionsmittel – hierzu muss dann der jeweilige Anbieter befragt werden.                                                                                                                

Anlage 2

Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion:

Desinfektionsmittel in die trockene Hohlhand geben, dann das Desinfektionsmittel wie folgt verreiben:

Schritt 1:

Handfläche auf Handfläche

 

Schritt 2:

Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem Handrücken

 

Schritt 3:

Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern

 

Schritt 4:

Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handflächen mit verschränkten Fingern

 

Schritt 5:

Kreisendes Reiben des linken Daumens in der geschlossenen rechten Handfläche und umgekehrt

 

Schritt 6:

Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt

 
Woche vom 08.06.2020 – 12.06.2020 (KW 24)
Woche vom 15.06.2020 – 19.06.2020 (KW 25)
Woche vom 22.06.2020 – 26.06.2020 (KW 26)
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Seniorentagespflege
Hauptstr. 9
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Kontakt

Telefon: 04269 - 95 11 310
Fax:  04269 - 95 10 930
Mail: info@tagespflege-ahausen.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 16.00 Uhr